ÜBER 30 JAHRE ERFAHRUNG

Seit 1989 stehten die Experten der DGE den Bürgern mit fachmännischem Rat zur Seite.

+150 EXPERTEN

Über 150 Experten stehen den Bürgern bundesweit und international zur Verfügung

EINFACHE & SCHNELLE HILFE

Die Mitglieder der DGE helfen Ihnen schnell und unbürokratisch

QUALITÄT

Durch kontinuierliche Fortbildungen stellt die DGE die Fachkompetenz Ihrer Mitglieder sicher

Vorteile für Mandanten

Über die DGE

Die DGE hat sich zum Ziel gesetzt, die Bürger über die gesetzlichen Regelungen zum Erbrecht, Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrecht ebenso zu informieren wie Unternehmer über die Notwendigkeit einer rechtzeitigen Planung der Unternehmensnachfolge anzuhalten. Im Unternehmensbereich vermeidet dies erbrechtliche, gesellschaftsrechtliche und steuerrechtliche Probleme und sichert den Fortbestand des Unternehmens.

MEHR

Die Deutsche Gesellschaft für Erbrechtskunde e.V. (DGE) fördert die Bildung auf dem Gebiet des Erbrechts, Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrechts.

Die Gesellschaft wurde im Mai 1989 in der Erkenntnis ins Leben gerufen, dass nur wenige Bundesbürger nach ihrem Tode ein juristisch einwandfreies Testament hinterlassen. Nach statistischen Berechnungen von Banken und Versicherungen sind allein in diesem Jahrzehnt rund 1,7 Mio. Erbfälle im Gesamtwert von rund zwei bis drei Billionen Euro abzuwickeln.

 

Die Erbrecht- Spezialisten der DGE sind Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater im In- und Ausland und ausgewiesene Experten im Erbrecht und Erbschaftssteuerrecht.

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Leistungen der DGE für Mandanten

VORTEILE FÜR JURISTEN

Großes Netzwerk

Internationales Netzwerk aus Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern im Bereich des Erb-, Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrechts
→ interne, gegenseitige Unterstützung und Zusammenarbeit

``Erbrecht effektiv``

Vergünstigtes Jahresabonnement „Erbrecht effektiv“ (12 Ausgaben)
→ Kanzlei-Marketing – Inseratsmöglichkeit
→ Veröffentlichung eigener Beiträge

Veranstaltungen

 DGE-Erbrechtsveranstaltungen zum Vorzugspreis
→ Fünf-Sterne Tagungshotels
→ Namhafte Referenten
→ Attraktive Tagungsorte im In- und Ausland
→ Teilnahme amortisiert Jahresbeitrag

Newsletter

Erbrechtlicher Newsletter (quartalsweise)
→ eigene Themenbeiträge / Kanzlei-Präsentation

WEITERE VORTEILE EINER MITGLIEDSCHAFT

Fachlicher Austausch auf höchstem fachlichen Niveau sind Ihnen in der Gemeinschaft der Mitglieder garantiert.
Ab dem ersten Quartal 2019 haben DGE Mitglieder die Möglichkeit Kanzleimaterialien wie z.B. Papiere oder Drucksachen mit DGE-Sonderkonditionen direkt vom Großhandel zu beziehen.
Auf der neuen Internetpräsenz der DGE können nun sämtliche Mitglieder ein eigenes, umfassendes und bebildertes Kanzleiproträt erstellen lassen. Somit positionieren Sie sich gezielt auf Ihrem speziellen Fachgebiet.
Die DGE arbeitet als eingetragener Verein ohne Gewinnabsichten absolut transparent. Die Verwaltungskosten sind im Vergleich zu anderen erbrechtlichen Vereinigungen wesentlich geringer. Somit können auch langfristig die Beiträge günstig und attraktiv gehalten werden.

NEWS & VERANSTALTUNGEN

Folgen einer Auslandsehe

Es kommt gar nicht so selten vor, dass Ehen mit deutschen Staatsangehörigen im Ausland geschlossen werden. Dies hängt auch damit zusammen, dass eine Einreise nach Deutschland für einen Ehepartner deutlich einfacher ist. Die rechtlichen Folgen zunächst für die Ehe hängen davon ab, wie die konkreten Verhältnisse sind. Dies kann sich auch auf die erbrechtliche Situation…

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Ausschlagung und Pflichtteilsanspruch

Die Frist zur Ausschlagung beginnt bei mehreren sich widersprechenden gewillkürten Erbfolgeregelungen erst, wenn dem Erben eine ausreichende positive Kenntnis der Rechtslage zuzurechnen ist. Setzt die Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs die Ausschlagung voraus, beginnt die Verjährung erst mit hinreichender Kenntnis der Rechtslage. Der Pflichtteilsanspruch unterliegt seit der Reform des Erbrechts 2010 der regelmäßigen Verjährung des § 199…

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Veräußerungsbefugnisse des Nachlasspflegers

Ein Nachlasspfleger wird üblicherweise bestellt, damit dieser bei unklaren Erbverhältnissen den Nachlass in Besitz nimmt und für die meist zu diesem Zeitpunkt unbekannten Erben sichert. Unklare Erbverhältnisse liegen etwa dann vor, wenn es widerstreitende Testamente gibt, die verschiedene Beteiligte als Erben anführen, oder wenn unklar ist ob der Erblasser bei der Errichtung des Testaments testierfähig…

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